ACHALA SCHWEIZ
Hardrainweg 34
3322 Mattstetten, Schweiz
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ACHALA natural products verleihen Ihnen die Möglichkeit,
sich mit der Natur zu verbinden.
sich wohl in seiner HAUT fühlen
Wir atmen durch sie. Sie schützt uns. Sie ist Ausdruck unseres Wohlbefindens. Sie ist das wichtigste Organ unseres Körpers. Unsere Haut ist ein Sinnesorgan, das Belastungen und Gifte, die sich in unserem Körper befinden, aufnimmt und ausscheidet. Als Filterorgan arbeitet unsere Haut aber nicht nurvon Innen nach Außen, sondern übernimmt auch von Außen nach Innen eine wichtige Aufgabe im Transport von Stoffen.
Deshalb sollten alle Produkte und Substanzen, die mit unserer Haut in Berührung kommen, ganz genau auf ihre Inhaltsstoffe geprüft werden.
Naturkosmetik
Naturkosmetika sind Erzeugnisse aus natürlichen Rohstoffen pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ursprungs. Für die Gewinnung und Weiterverarbeitung dieser Naturstoffe sind nur physikalische, mikrobiologische oder enzymatische Methoden anzuwenden. Chemische Gewinnungs- oder Verarbeitungsschritte sind nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für Konservierungsmittel (diese dürfen auch in natur-identer Qualität verwendet werden, d.h. sie können durch chemische Verfahren hergestellt werden) und Emulgatoren bzw. Tenside (dürfen einfach chemisch verarbeitet werden).
Tierversuche sind für Bestandteile in kosmetischen Mitteln seit März 2013 verboten.
Biokosmetik
Die natürlichen Inhaltsstoffe in Biokosmetika werden unterschieden in natürliche Stoffe landwirtschaftlichen Ursprungs (pflanzliche und tierische Produkte) und jenen nicht landwirtschaftlichen Ursprungs (mineralische Rohstoffe und Wasser).
Pflanzliche und tierische Bestandteile landwirtschaftlichen Ursprungs, müssen zumindest zu 95 % den Bestimmungen über die biologische/ökologische Produktion entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 834/2007). Zusätzlich muss ein biologischer Mindestanteil bezogen auf das Endprodukt vorhanden sein.
Biologischer Mindestanteil in % bezogen auf das Fertigprodukt
Weiters wurden Regeln festgelegt, bis zu welchem Anteil wässrige Gemische wie Destillate, Extrakte, Hydrolate oder auch rückverdünnte Konzentrate zur Berechnung des Bioanteils herangezogen werden dürfen. Es sollen nur die tatsächlich aus Pflanzen gewonnenen Anteile dem Bioanteil zugerechnet werden können.
Dies soll einer ungerechtfertigten Bio-Anpreisung, etwa im Falle einer wässrigen Lösung mit einer „homöopathischen“ Menge eines Rohstoffs in Bioqualität, entgegenwirken.
Nur durch die amtliche Zertifizierung darf ein Produkt als Biokosmetik deklariert werden.
Biokosmetik, geregelt im EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz (EU-QuaDG), BGBl. I Nr. 130/2015 und der entsprechenden Richtlinie, welche seit 1.12.2017 gültig ist und das Codexkapitel A8 Abschnitt 6 Biokosmetik ersetzt.
In Natur- und Biokosmetik ist die Auswahl der erlaubten Konservierungsmittel eingeschränkt auf jene zugelassenen Konservierungsmittel, die auch in der Natur vorkommen. Diese werden aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel auch synthetisch hergestellt und daher als „naturidente Stoffe“ bezeichnet.
Liste siehe in: RICHTLINIE Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte (RL Biologische Produktion) RL_0003_3 gültig ab 01.07.2018
Die natürlichsten rein pflanzlichen Konservierungsstoffe sind:
Heilpflanzenauszüge, Bio-Alkohol und ätherische Öle.
NUR diese werden in den ACHALA Produkten verwendet.
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